Erbrecht
Bei der klugen Gestaltung eines Testaments und der Nachlassabwicklung ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Die Verwaltung des Nachlasses und die damit verbundene Teilung unter den Miterben ist der Grundpfeiler für die Sicherung des Vermögens und für den Familienfrieden. Weitere Themen im Erbrecht sind Schenkungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren erfahren im sensiblen Umgang mit allen Rechtsfragen rund um Testament, Nachlassregelungen und das Erbrecht.
Testamente und Schenkungen
Will man die „gesetzliche Erbfolge“ vermeiden, ist ein Testament unabdingbar. Verzichtet man darauf, haben Familienangehörige bis hin zu weit entfernten Verwandten Ansprüche auf den Nachlass. Allein herauszufinden, wer erbberechtigt ist, kann langwierig und kompliziert sein. Ehepartner und Kinder können durch das fehlende Testament in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, da sämtliches Vermögen – auch Bargeld – zwischen den anspruchsberechtigten Miterben aufgeteilt werden muss.
Eine Testamentserrichtung wirft viele Fragen auf, die beachtet werden müssen. Die formwirksame Gestaltung ist ebenso wichtig wie die genauen Kenntnisse über Erbe, Vermächtnis, Unternehmensnachfolge, Erbvertrag, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung. Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es einige „Steuerfallen“ zu beachten.
Schenkungen sind in vielen Familien ein beliebtes Instrument, um das Familienvermögen zu erhalten. Doch auch hier ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften genau zu kennen und zu beachten. So haben Pflichtteilsberechtigte eventuell einen Anspruch auf eine Beteiligung an der Schenkung. Verträge über Schenkungen und Übertragungen von Grundstücken, Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen sind stets sehr komplex und sollten sorgfältig in Bezug auf Chancen und Risiken abgewogen werden. Dabei unterstützt Sie unsere Kanzlei fachgerecht.
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Ob durch Alter, Krankheit oder Unfall – jeder Mensch kann in eine Lage geraten, in der auf die Hilfe von Vertrauten angewiesen ist, welche die eigenen persönlichen Angelegenheiten regeln. In vielen Rechtsgeschäften brauchen Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder und Freunde eine entsprechende Vollmacht, um handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Hierbei unterscheidet man zwischen der Vorsorgevollmacht, die persönlich sensible Entscheidungen betrifft, und der Generalvollmacht, die sich auf Vermögensangelegenheiten bezieht. Alternativ ist es auch möglich, eine Betreuungsverfügung zu treffen, in der man für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit einen oder mehrere Betreuer bestimmt.
Die Patientenverfügung bezeichnet Anweisungen für die gewünschte medizinische Behandlung und Pflege in Extremsituationen. Patientenverfügungen müssen schriftlich verfasst werden. Die Anweisungen müssen so formuliert sein, dass Ärzte daraus den zweifelsfreien und verbindlichen Willen erkennen können.