Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs. Es gliedert sich im Wesentlichen auf in zwei Gesetze: das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht schützt Verbraucher, Mitbewerber und andere Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken. Klassischerweise sind das die irreführende Werbung, belästigende Werbung und Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln. Das Kartellrecht richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Aus Unwissenheit können werbende Unternehmen leicht gegen Wettbewerbsregen verstoßen und in teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten geraten. Darum sollte jede Werbemaßnahme gut durchdacht sein sorgfältig geplant werden. Wir beraten und vertreten Unternehmen bei sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Abmahnungen
Durch die Verbreitung des Internets haben Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts sehr zugenommen. Abmahnungen bei Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht können z.B. Ihre AGBs betreffen, Verletzung von Pflichtangaben, irreführende oder vergleichende Werbung, Verschleierung des Werbecharakters – und andere wettbewerbswidrige Handlungen.
Wir überprüfen Ihren Internetauftritt, Ihren Online-Shop, Ihren webbasierten Geschäftsverkehr und Ihre Werbemaßnahmen. Wir gestalten und prüfen Ihre Vertragsbedingungen und Rechtstexte. Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, prüfen wir die Rechtsmäßigkeit des Vorwurfs. Bei Problemen mit Wettbewerbern und Kunden übernehmen wir die Beratung und vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.