Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt alle Hersteller „geistigen Eigentums“, insbesondere Künstler, Fotografen, Autoren, Wissenschaftler und Hersteller von Werken aus dem Computerbereich. Geschützt wird das Recht des Urhebers an seinen Werken. Vergleichbar ist das Urheberrecht mit dem gewerblichen Rechtsschutz beim Patent- und Markenrecht, es ist jedoch dem Privatrecht zugeordnet.
Schützenswerte Werke sind Texte, Bilder, Grafiken und Datenbanken. Für die Inhaber geistiger Eigentumsrechte ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Grundlegend stehen dem Urheber absolute Rechte an seinen Werken zu, doch er muss im Interesse der Allgemeinheit verschiedene Einschränkungen in Kauf nehmen. Es darf zum Beispiel aus Werken zitiert werden, für den privaten Gebrauch dürfen Kopien von Tonträgern erstellt werden.
Abmahnungen
Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber verschiedene Ansprüche fordern. Er kann Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Vor einer gerichtlichen Geltendmachung wird in der Regel dem Verletzer eine Abmahnung zugestellt.
Durch das Internet ist die Zahl der Abmahnungen enorm in die Höhe geschnellt. Viele Websiteinhaber und Internetuser sind betroffen vom Medienrecht, wenn sie unwissentlich Urheberrechtsverletzungen begehen oder Abmahnungen erhalten, die nicht berechtigt sind. Es ist grundsätzlich nicht ratsam, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne zuvor eine Rechtsberatung in Anspruch genommen zu haben.
Wir beraten als Rechtsanwälte und vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei der richtigen Reaktion auf Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts. Dabei geht es häufig um Filesharing-Rechtsverstöße, aber auch um Bilder, Grafiken, Texte und Videos, die auf Websites oder im Social Web verwendet wurden. Unsere Kanzlei prüft die Sach- und Rechtslage und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren.