Kosten
Rechtsschutzversicherung
Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, so übernimmt diese in der Regel für die vereinbarten Rechtsbereiche die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren sowie die Auslagen für Sachverständige und Zeugen. Es ist jedoch zu empfehlen, bereits vor unserer Auftragserteilung bei Ihrer Versicherung darüber zu informieren, ob für die Angelegenheit Versicherungsschutz besteht. Sofern Sie eine solche Anfrage noch nicht vorgenommen haben, führen wir diese gerne für Sie durch.
Keine Rechtsschutzversicherung
Besteht für die Angelegnheit kein Versicherungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung, so müssen die anfallenden Gebühren, Kosten und Auslagen grundsätzlich von Ihnen selbst getragenwerden. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Falle des Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren (ausgenommen sind dabei arbeitsrechtliche Angelegenheiten in der ersten Instanz) die entstandenen Gebühren, Kosten und Auslagen gegen den Prozessgegner festsetzen zu lassen und erstattet zu verlangen. Eine andere Möglichkeit besteht, eine weitgehende Befreiung von den Aufwendungen zu bekommen, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außer Stande sind diese zu zahlen. In diesem Falle besteht die Berechtigung, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Höhe der Rechtsanwaltskosten
Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darüber hinaus ist es möglich, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Sofern keine Absprache getroffen wurde, ist das RVG anzuwenden, wobei für die Höhe der entstehenden Vergütung der Streit- bzw. Gegenstandswert maßgeblich ist.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Aufwendungen in Ihrem Fall anfallen könnten, dann fragen Sie gerne nach. Erste Beratungen erbringen wir in der Regel für unter 100,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.