Mietrecht / Immobilienrecht
Ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht – oder Baurecht und Architektenrecht, unsere Kanzlei berät und vertritt unsere Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten „rund um die Immobilie“. Dabei umfasst das Mietrecht sowohl den Wohnraum als auch gewerblich genutzte Räume und Flächen. Wir unterstützen sowohl Mieter als auch Immobilienbesitzer, Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen bei der Gestaltung von Verträgen und bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
Mietrecht
Ob Mietmängel, Mieterhöhungen, Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen, Modernisierungen, Instandhaltungspflichten oder bauliche Änderungen – der erfahrene juristische Beistand bei allen Belangen des Mietrechts ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter wichtig, um Fallstricke zu vermeiden. Ein wichtiger Faktor im Mietrecht ist die rechtlich abgesicherte Durchführung von Kündigungen. Sowohl im Wohnraummietrecht sowie auch im Geschäftsraummietrecht unterscheidet man hierbei zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos und kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund erfolgen. Bei der fristgerechten Kündigung muss geklärt sein, wann gekündigt werden darf und wie die Kündigung begründet, befristet und ausgesprochen werden muss. Wir kümmern uns sowohl um die Formalien und auch um Räumungsansprüche bzw. erhaltene Räumungsverlangen.
Wohnungseigentumsrecht
Gerade im Wohnungseigentumsrecht kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wohnungseigentümern untereinander – und zwischen Wohnungseigentümern und Verwaltungen, Handwerkern, Hausmeistern. Fehlende Eigentümerbeschlüsse, falsche Hausgeldabrechnungen, widerstreitende Nutzungsrechte und Anfechtungen von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung können zu zermürbenden Auseinandersetzungen führen. Wir unterstützen und vertreten Wohnungseigentümer und auch Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften.
Bau- und Architektenrecht
Beim privaten Baurecht ist die Grundlage jedes Vorhabens die Gestaltung der Verträge. Wenn Bestandsimmobilien bzw. schlüsselfertige Immobilien erworben werden, steht der Kaufvertrag im Fokus. Nicht nur Grundstücks- und Grundbuchrechtsfragen müssen geklärt werden, sondern auch Fragen zur Gewährleistung.
Auch wenn gebaut wird, steht das Gewährleistungsrecht im Mittelpunkt der Vertragsgestaltung. Eine erfolgreiche Bauphase steht in direktem Zusammenhang mit der zuverlässigen Bauleitung und der kompetenten juristischen Beratung. Bei Bau- und Werksverträgen sind die genaue Bestimmung von Inhalt und Ziel von erheblicher Bedeutung, um gerichtliche Klageverfahren zu vermeiden. Wir vertreten im Baurecht die Bauherren sowie Unternehmen, die im Baubereich tätig sind.
Der schriftliche Architektenvertrag beschreibt sowohl die Leistungsinhalte als auch die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen. Für private und gewerbliche Bauherren sind die Rahmenbedingungen für die Architektenhaftung entscheidend. Wir beraten und vertreten sowohl private und gewerbliche Bauherren als auch Architekten und Statiker bei allen vertraglichen, außergerichtlichen und gerichtlichen Belangen.