Datenschutzrecht
Der Datenschutz ist rechtlich dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zugeordnet. Der Schutz der Persönlichkeit ist Grundlage für die komplexen gesetzlichen Bestimmungen rund um Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat das „Grundrecht auf Datenschutz“ festgelegt.
Unsere Kanzlei kümmert sich um den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und den Schutz rechtlich geschützter Geheimnisse. Haben Sie durch Datenmissbrauch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erfahren, beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unternehmen
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Dies bedeutet für den Datenschutz neue Herausforderungen, die es bis zu diesem Termin umzusetzen gilt. Jedes Unternehmen in Deutschland, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist vom Thema Datenschutzrecht betroffen. Wenn ein Unternehmer in Deutschland 10 Mitarbeiter oder weitere darüber hinaus beschäftigt, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist automatisch ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben. Umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit müssen eingehalten – und gegebenenfalls nachgewiesen werden – Das ist Chefsache!
Ob Datensicherung oder Datenschutz – Unternehmen sollten keine rechtlichen Risiken eingehen. Wir kümmern uns um die Umsetzung des Datenschutzkonzepts, die Gestaltung aller nötigen Texte, Inhalte und Formulare und unterstützen Unternehmen bei den erforderlichen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und Meldepflichten. Sollte Ihnen ein Rechtsverstoß gegen das Datenschutzrecht vorgeworfen werden, helfen wir Ihnen beim Bußgeldverfahren und vertreten Sie, falls notwendig, vor Gericht.