Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt in allen Fragen des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ob bei der Vertragsgestaltung, ob außergerichtlich oder vor Gericht sind wir ein kompetenter Partner mit langjährigen praktischen Erfahrungen. Folgende Themenschwerpunkte stehen bei unserem Leistungsangebot im Mittelpunkt:
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Häufig werden schon bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages Fehler gemacht, die später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schadensersatzanprüchen und Kündigungsproblematiken führen können. Darum sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer anwaltlichen Rat bei der Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrags in Anspruch nehmen. Allgemeine Musterverträge sind selten empfehlenswert, da sie sie den konkreten Einzelfall nicht berücksichtigen.
Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen
Firmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte sollten ebenfalls sehr sorgfältig die Ausgestaltung der Geschäftsführer-Verträge prüfen. Häufig gibt es im Verlauf der Zusammenarbeit Auseinandersetzungen, die vermeidbar wären. Ob variable Gehaltsbestandteile, Versetzungsregelungen oder Klauseln bei Beendigung des Managervertrages – der fehlende juristischen Beistand führt später leider häufig zu teuren Konsequenzen.
Mutterschutz und Elternzeit
Viele Mütter wünschen sich nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung. Da ist es empfehlenswert, schon frühzeitig Vorsorge zu treffen, damit es nicht zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin kommt. Unsere Kanzlei berät und vertreten sowohl die betroffenen Eltern als auch Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung von Elternzeit und Teilzeitwünschen.
Befristung von Arbeitsverträgen
Für Arbeitgeber stellt die Befristung eines Arbeitsvertrages eine gute Möglichkeit dar, Personal flexibel zu planen. Für Arbeitnehmer bedeutet ein befristeter Arbeitsvertrag die Gelegenheit, im nächsten Schritt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erlangen. Jede Befristung eines Arbeitsvertrages muss arbeitsrechtlich wirksam vereinbart sein. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Beendigung von Arbeitsverträgen
Die Gestaltung von einvernehmlichen Vertragsbeendigungen erfordert in vielen Fällen juristischen Beistand. Ob Abfindungsregelungen, Sperrzeitproblematik, die Frage nach Arbeitslosengeldansprüchen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten – die Gestaltung der Vereinbarungen ist für beide Seiten die Stellschraube für eine einvernehmliche Trennung und den entspannten Neubeginn.
Arbeitsrecht und Abfindung
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten in Kündigungsschutzangelegenheiten. Wenn in einem Arbeitsverhältnis eine Kündigung bevorsteht, entsteht fast zwangsläufig die Frage nach einer Abfindung. Anspruch und Höhe hängen häufig vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab. Ein Anwalt als Beistand ist auf jeden Fall empfehlenswert für die optimale Regelung, die Vermeidung einer Sozialversicherungspflicht – und natürlich zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer genießen einen allgemeinen Kündigungsschutz, wenn das Kündigungsschutzgesetz im jeweiligen Betrieb Anwendung findet. In Kleinbetrieben greift dieser Kündigungsschutz nicht. Für bestimmte Personengruppen gibt es außerdem einen erweiterten Schutz. Unsere Kanzlei berät und begleitet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Vorbereitung von Kündigungen, im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage und bei Kündigungsschutzprozessen. Dabei bemühen wir uns, im Sinne unserer Mandanten Prozesschancen und Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen und nach Möglichkeit einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.